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Batteriegesetz

Hinweis gemäß § 18 Batteriegesetz: 

Batterien bitte nicht in den Hausmüll werfen. Gesetzlich sind Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien bei einer Sammelstelle ihrer Gemeinde, ihres Stadtteils oder im Handel verpflichtet. Die Rückgabe kann bei einer Sammelstelle der Gemeinde, des Stadtteils oder bei uns erfolgen.

Batterien können so einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden. Haushaltsbatterien werden auch von jedem Hermes Fahrer kostenlos mitgenommen. Auf schadstoffhaltigen Batterien finden Sie die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei. Batterien sind durch dieses Zeichen gekennzeichnet:

Altgeräte bitte ebenfalls nicht in den Hausmüll.

Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen und z.B. bei einer Sammelstelle ihrer Gemeinde oder ihres Stadtteils abzugeben. Elektroaltgeräte werden in den städtischen Sammelstellen kostenlos angenommen. Damit wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt ausbleiben. Elektrogeräte sind aus diesem Grund mit folgendem Symbol gekennzeichnet:

 Elektrogeraete_nicht_in_den_muell

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